Die Instandhaltungsrücklage, einfach erklärt
Seit dem 1. August 2023 müssen alle Miteigentümergemeinschaften in Luxemburg eine Rücklage bilden (fonds de travaux). Das Wichtigste im Überblick.
Was ist das?
Eine Geldreserve, die die Gemeinschaft nach und nach aufbaut, um später Instandhaltung, Reparaturen und Verbesserungen des Gebäudes zu finanzieren, einschließlich energetischer Sanierung.
Wer ist betroffen?
Alle Miteigentümergemeinschaften, unabhängig von ihrer Größe. Die Pflicht wurde durch ein Gesetz von 2022 eingeführt, das das Gesetz vom 16. Mai 1975 über das Miteigentum ändert.
Wie viel muss eingezahlt werden?
Ein jährlicher Mindestbeitrag wird per großherzoglicher Verordnung festgelegt. Er hängt von der Fläche des Gebäudes und seiner Energieeffizienz ab. Die Generalversammlung kann mehr beschließen.
Und beim Verkauf?
Die eingezahlten Beträge bleiben an die Einheit gebunden: Sie werden dem Verkäufer nicht erstattet. Der Käufer wird über den Betrag informiert, der auf die gekaufte Einheit entfällt.
Was mäisyndic übernimmt
Wir berechnen den Mindestbeitrag Ihres Gebäudes, nehmen ihn in die Zahlungsaufforderungen auf, legen die Beträge auf ein separates Konto und zeigen den Betrag jeder Einheit im Online-Bereich an.
Diese Seite ist eine Zusammenfassung für Miteigentümer. Rechtsverbindlich sind allein die offiziellen Texte. Mehr Informationen auf dem Portal des Wohnungsbauministeriums.
Was würde mäisyndic für Ihr Gebäude kosten?
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